Die Europäische Charta der Jugendinformation (ERYICA) wurde 2018 überarbeitet und liegt nun auch in deutscher Fassung vor. Die Charta stellt allgemeine Prinzipien auf, welche die Qualität von Jugendinformation gewährleisten soll. Das DOJ-Grundlagenpapier «Jugendinformation in der OKJA» basiert ebenfalls auf der Eryica-Charta.

Mit der überarbeiteten Auflage wird die Charta den Entwicklungen hin zu einer stärker digitalisierten und vernetzten Welt gerecht und beschreibt folglich die Dienstleitungen der Jugendinformation als weniger örtlich gebunden. Analog dazu gibt sie auch der überregionalen und internationalen Vernetzung mehr Gewicht. Weitere neue Akzente setzt die Charta auf die Medien- und Informationskompetenz sowie auf das Peer-to-Peer-Prinzip für Informationsaustausch.

Die DOJ-Fachgruppe Jugendinformation berücksichtigt viele dieser Aspekte bereits, sowohl im Grundlagenpapier als auch in ihrer Arbeit, indem sie ein überregionales Vernetzungs- und Austauschgefäss bildet und auch mit internationalen Akteuren in Kontakt steht.

Eryica-Charta der Jugendinformation 2018

DOJ-Grundlagenpapier «Jugendinformation in der OKJA»

Fachgruppe Jugendinformation

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