Gönnerschaft oder Spende
Unsere Geschäftsstelle und die Aktivititäten finanzieren wir über Mitgliederbeiträge und Projektgelder von Stiftungen und anderen Geldgeber*innen. Um weiterhin Dienstleistungen zugunsten einer professionellen Offenen Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können, sind wir aber auch auf Spenden und Beiträge von Gönner*innen angewiesen!
Art der Unterstützung und Betrag
Gönner*in werden können alle natürlichen und juristischen Personen, welche die Ziele des DOJ unterstützen. Sie dürfen ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Mindestbeitrag für Einzelgönner*innen beträgt CHF 100.-/Jahr, für Organisationen CHF 350.-/Jahr. Als Spender*in bestimmen Sie Ihren Spendenbetrag selbst und verzichten auf spezielle Vorteile.
Ihre Vorteile
Als Gönner*innen erhalten Sie
- drei Mal jährlich kostenlos die Fachzeitschrift InfoAnimation in gedruckter Form.
- Rabatt auf Werbedienstleistungen des DOJ.
- Vergünstigungen bei Veranstaltungen des DOJ (Mitgliederkonditionen).