Den DOJ unterstützen

Gönnerschaft oder Spende

Unsere Geschäftsstelle und die Aktivititäten finanzieren wir über Mitgliederbeiträge und Projektgelder von Stiftungen und anderen Geldgeber*innen. Um weiterhin Dienstleistungen zugunsten einer professionellen Offenen Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu können, sind wir aber auch auf Spenden und Beiträge von Gönner*innen angewiesen!

Art der Unterstützung und Betrag

Gönner*in werden können alle natürlichen und juristischen Personen, welche die Ziele des DOJ unterstützen. Sie dürfen ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Mindestbeitrag für Einzelgönner*innen beträgt CHF 100.-/Jahr, für Organisationen CHF 350.-/Jahr. Als Spender*in bestimmen Sie Ihren Spendenbetrag selbst und verzichten auf spezielle Vorteile.

Ihre Vorteile

Als Gönner*innen erhalten Sie

 

Antrag stellen

Einzelgönner*in, Kollektivgönner*in oder Spender*in

Möchten Sie mit dem Newsletter des DOJ über unsere Aktivitäten und Publikationen informiert werden?

Bitte rechnen Sie 2 plus 5.

Mit dem Absenden dieses Formulars gilt der Antrag als verbindlich. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des DOJ.