Social-Media-Verbot: Sichere digitale Teilhabe für Kinder und Jugendliche
November 2026
In aller Kürze
Der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) setzt sich für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein. Er lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot ab, da dies nur eine scheinbare Lösung ist und nachteilige Folgen hätte. Stattdessen fordert er Massnahmen, die Kinder und Jugendliche tatsächlich schützen, ihre Medienkompetenz stärken und ihre Rechte wahren.
Wie wir junge Menschen am besten schützen und stärken
- Plattformen in die Verantwortung nehmen und sicher gestalten.
- Kinderrechte umsetzen und junge Menschen sich beteiligen lassen.
- Strafbare Handlungen konsequent verfolgen.
- Medienkompetenz und Prävention nachhaltig stärken.
Was ein Verbot für Kinder und Jugendlich zur Folge hätte
- Ihr in der Schweiz geltendes Recht, sich zu informieren, auszutauschen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, würde verletzt.
- Jungen Menschen mit Problemen würde der Online-Zugang zu Unterstützung und Kontakten fehlen.
- Das Lernen eines sicheren Umgangs mit sozialen Medien würde schwieriger, heimliche Nutzung würde die Risiken erhöhen und den Schutz schwächen.
Position des DOJ
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) begleitet Kinder und Jugendliche ihrer Freizeit – auch im digitalen Raum. Ihre Angebote sind freiwillig, leicht zugänglich und werden von jungen Menschen mitgestaltet. Über vertrauensvolle Beziehungen stärkt sie junge Menschen im selbstbestimmten und sicheren Umgang mit sozialen Medien.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Schutz, aber auch auf Information, persönliche Entwicklung und Teilhabe an der Gesellschaft. Diese Rechte müssen wir als Gesellschaft gleichwertig berücksichtigen. Daher spricht sich der DOJ gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche aus. Ein solches Verbot schafft nur scheinbar Sicherheit: Es kann dazu führen, dass junge Menschen soziale Medien heimlich nutzen, belastende Erfahrungen verschweigen und für Begleitung und Unterstützung schwerer erreichbar werden. Ein Verbot nimmt zudem die Plattformen und ihr Vorgehen, wichtige Ursachen vieler Risiken, nicht in die Pflicht. Der DOJ setzt deshalb auf Schutzmassnahmen, die bei den Ursachen ansetzen und gleichzeitig die Rechte und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen stärken.
Heutige Lebenswelt junger Menschen respektieren
Soziale Medien gehören zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Über soziale Medien pflegen junge Menschen Kontakte, finden Gemeinschaft, drücken ihre Meinung aus und setzen sich mit ihrer Identität auseinander – alles zentral für die jugendlichen Entwicklungsphase.
Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum
Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die UNO-Kinderrechte auf Schutz, Entwicklung, Information, Meinungsäusserung und Beteiligung umzusetzen – auch im digitalen Raum. Ein Social-Media-Verbot würde dieses Recht verletzten. Junge Menschen brauchen Schutz, Begleitung und Unterstützung, um soziale Medien sicher und selbstbestimmt nutzen zu können. Dazu tragen beispielsweise Fachpersonen der OKJA bei.
Jugendliche mit erschwertem Zugang zu Austausch und Unterstützung stärken
Besonders wichtig sind digitale Austausch- und Informationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die nur erschwert am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu können junge Menschen mit einer Behinderung oder queere Jugendliche gehören.
Gesunde Entwicklung und Erfahrungsräume ermöglichen
Junge Menschen benötigen für ihre gesunde Entwicklung Räume und Gelegenheiten, um sich auszuprobieren und Erfahrungen zu sammeln. Die OKJA nutzt daher nebst ihren Angeboten vor Ort auch soziale Medien, um niederschwellig zu informieren, Beziehungen zu pflegen und auch jene zu erreichen, die selten in die Angebote kommen. Damit fördert sie ausserdem die gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Bildung junger Menschen.
Medienkompetenz braucht Erfahrung und Begleitung
Ein sicherer Umgang mit sozialen Medien muss gelernt werden: durch eigenes Ausprobieren, das Einordnen von Erfahrungen und Unterstützung. Die OKJA bietet dafür leicht zugängliche Angebote und vertraute Ansprechpersonen. Kinder und Jugendliche können hier auch belastende Erlebnisse ansprechen. Ein Verbot würde die Prävention und das Erwerben von Medienkompetenz erschweren.
Gefahren differenziert betrachten
Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor schädlichen Inhalten sowie vor Übergriffen und Straftaten wie Cybermobbing und sexualisierter Gewalt. Auch mögliche Auswirkungen auf die psychische Gesundheit sind ernst zu nehmen. Soziale Medien können diese sowohl positiv als auch negativ beeinflussen; entscheidend ist, auf welche Art und wie häufig junge Menschen diese nutzen und in welcher persönlichen Situation sie sich befinden. Ausserdem verstärken einige Funktionen der Plattformen die Gefahren, etwa problematische Empfehlungssysteme, mangelnder Datenschutz oder Anreize zu möglichst langer Nutzung.
Plattformen in die Verantwortung nehmen
Der DOJ begrüsst die Absicht des Bundesrats, den Kinder- und Jugendschutz im geplanten Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu stärken. Dabei ist zentral, dass alle Plattformen ihre Angebote altersgerecht und sicher gestalten müssen: Schutz der Privatsphäre, sichere Voreinstellungen und Massnahmen gegen unerwünschte Kontaktaufnahmen, digitale Gewalt und Empfehlungssysteme, die schädliche Inhalte verstärken. Sie müssen weiter kindgerechte Meldeverfahren bereitstellen und mit den Behörden zusammenarbeiten.
Kinderrechte sicherstellen
Schutzmassnahmen müssen die Rechte auf Information, Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe ebenso zu gewährleisten wie das Recht auf Schutz. Die tatsächliche Wirksamkeit sowie mögliche unbeabsichtigte Folgen sind zu überprüfen.
Junge Menschen beteiligen
Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand an der Entwicklung von Regeln und politischen Massnahmen zu beteiligen, die ihre Lebenswelt betreffen.
Medienkompetenz und Prävention fördern
Medienbildung, Prävention sowie niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote sind nachhaltig zu fördern. Dafür braucht es – unter anderem für die OKJA – langfristig gesicherte personelle und finanzielle Ressourcen sowie Fachwissen.
Die Stellungnahme des DOJ stützt sich unter anderem auf folgende Positionen:
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ (2025)
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV (2026)
UNICEF (2025)
Verein Digitale Gesellschaft (2026)