Der Bundesrat hat am 25. August 2021 zu allfälligen neuen Corona-Massnahmen kommuniziert. Die Vernehmlassung bei den Kantonen dazu läuft bis heute Mittag. Es geht um eine Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Lebensbereiche wie Kultur- und Freizeitbetriebe, Restaurants und Bars, kulturelle und sportliche Aktivitäten usw. Dies betrifft auch Jugendliche ab 16 Jahren massgeblich und würde ihr Freizeitverhalten wieder einschränken. Bereits dies hätte weitreichende und einschneidende Auswirkungen auf die Arbeit und die Angebote der OKJA. Ausserdem soll Artikel 21 mit der speziellen Regelung zur OKJA so abgeändert werden, dass diese nicht mehr für Jugendliche bis Jahrgang 2001 gilt, sondern nur noch für solche bis 15 Jahre.

Besonders die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die sich durch ihre Niederschwelligkeit auszeichnen und von Kindern und Jugendlichen ohne Voranmeldung und spontan aufgesucht werden, würden durch ein Zertifikatspflicht für Jugendliche ab 16 Jahren stark beeinträchtig: Dies würde viele Jugendliche davon abhalten diese zu nutzen. Nach Einschätzung des DOJ ist deshalb eine Einschränkung des ordentlichen Betriebs der OKJA-Angebote auf Personen ab 16 Jahren mit Covid-19-Zertifikat erstens kontraproduktiv und zweitens kaum umsetzbar.

Der DOJ ist umgehend beim BAG vorstellig geworden, um der OKJA möglichst ihren Freiraum und ihre spezielle Regelung für Angebote für Jugendliche bis Jahrgang 2001 zu bewahren. Weiter riefen wir unsere Mitglieder dazu auf, sich auf kantonaler Ebene einzusetzen, und setzten uns mit Partnerorganisationen in Verbindung. Der DOJ und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) verschickten letzten Freitag ein Schreiben an den Bundesrat.

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