Der Bundesrat beschloss auf 20. Dezember 2021 verschärfte nationale Corona-Massnahmen. Diese bringen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weitere Einschränkungen, vor allem in Bezug auf den Zugang und die Angebote für Jugendliche ab 16 Jahren mit sich. So gilt unter anderem neu in Innenräumen die 2G-Regel (geimpft oder genesen) für alle OKJA-Angebote, Veranstaltungen sowie sportlichen und kulturellen Aktivitäten. Wird die Regel 2Gplus (geimpft, genesen und negatives Testergebnis) angewendet, so entfallen Maskentragepflicht und Sitzplicht bei der Konsumation. Neu gilt wieder Homeoffice-Pflicht. Alle Neuerungen finden sich in kurzer Übersicht auf der Informationsseite des Ideenpools sowie im Detail im angepassten Rahmenschutzkonzept.
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Rahmenschutzkonzept (21.12.2021)
Foto: Ricardo Resende/Unsplash