Mehr Diskriminierungsschutz auch auf Grund des Kriteriums sexuelle Orientierung – darüber stimmen wir am 9. Februar 2020 ab. Es geht bei der Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG) darum, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung erhalten. Der DOJ/AFAJ unterstützt dieses Vorhaben.
Wir setzt uns ein für Akzeptanz und Raum für Gender-Vielfalt in der OKJA, seit 2019 auch mit einer eigenen Fachgruppe zum Thema Queer.

Mehr zur Abstimmung (Ja-Komitee)

Mehr zur FG Queer

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