Die Fortschritte mit den vorgesehenen Lockerungen für die Jugendlichen und die Offene Kinder- und Jugendarbeit sind erfreulich, aber die konkreten Regelungen greifen teilweise zu kurz. Mit vereinten Kräften und im Schulterschluss mit der EKKJ, der SODK und der IG Sport Schweiz fordern der DOJ und die SAJV die Erhöhung der Altersgrenze für die Sonderstellung der Kinder und Jugendlichen auf 25 Jahre (anstatt wie vorgesehen 18). Dies haben wir bereits im Schreiben an das Bundesamt für Gesundheit vom 5. Februar vorgeschlagen. Ein zweiter Brief wurde gestern an den Bundesrat geschickt. Wir hoffen, das diese zahlreichen Stimmen verschiedener Akteure aus dem Bereich Kinder- und Jugendförderung Gehör finden beim Beschluss der definitiven Massnahmen morgen.
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