Die 2004 von der Europäischen Agentur für Jugendinformation und Jugendberatung ERYICA angenommene Europäische Charta der Jugendinformation bildet ein Referenzdokument, auf das sich die Jugendinformation auch in der Schweiz bis heute bezieht. Sie stellt Richtlinien für die allgemeine Jugendinformation auf, die das Recht von Jugendlichen auf Information gewährleisten sollen.

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