Die aktuelle James-Studie (2012) der ZHAW, welche die Mediennutzung von Jugendlichen in der Schweiz untersucht, zeigt wie beliebt elektronische Spiele im Jugendalter sind. Beispielsweise gamen 79% der 12-/13-jährige regelmässig. Anschliessend nimmt die Anzahl der NutzerInnen allerdings stark ab. Im Alter von 18/19 Jahren spielen noch 53% regelmässig. Was jedoch noch immer ein stolzer Wert ist. Grafik1Der tägliche Schnitt liegt unter der Woche bei 48 Minuten. An den Wochenenden wird jeweils noch eine weitere Stunde zusätzlich gespielt.

 

Grafik zum Prozentanteil der Gamer von der Gesamtstichprobe – Quelle: ZHAW, JAMES Studie 2012, Tabelle 4

Dabei gibt es insbesondere bei den Spielinhalten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Bei Mädchen sind aktuell  vor allem Musik- und Tanzspiele wie „Singstar“ oder „Dancestar“, sowie Browserspiele (Spiele die direkt im Internet wie Sozialen Netzwerken wie Facebook aufgerufen werden können) beliebt. Bei Jungs hingegen, sind es eher Sportspiele wie „FIFA“ und so genannte Shooter-Spiele wie „Call of Duty“. Auch Autorennspiele wie „Need of Speed“ werden regelmässig gespielt. Nicht selten spielen Jugendliche Spiele, welche nicht für ihr Alter freigegeben sind. In der James-Studie geben 70% der Jugendliche an, schon Mal ein Game gespielt zu haben, welches nicht für ihr Alter freigegeben war. Der Zugang zu diesen Spielen ist für sie kein grosses Problem. Sie geben an, dass die Läden zwar strikt kontrollieren, ihnen jedoch ältere Brüder oder gar Väter den Zugang zu diesen Spielen ermöglichen. Und wer auf dem Computer und nicht auf der Konsole spielt, findet mit dem nötigen Wissen auch Wege die Spiele illegal im Internet herunter zu laden.

Dabei beobachte ich als Jugendarbeiter, dass es unterschiedliche Spielertypen gibt. Wobei sich diese auch überschneiden können. Die grösste Gruppe ist die der männlichen und weiblichen Jugendlichen, welche an ihren Smartphone spielen. Eine weitere Gruppe, vor allem sportbegeisterten männliche Jugendliche, zocken das Spiel „FIFA“, wo sie die Geschicke ihres Lieblings-Fussball-Teams mit den aktuellen Stars lenken können. Dies oft gemeinsam online mit bis zu 22 gleichzeitig am Spiel Teilnehmenden und/oder im selben Raum bei sich zu Hause. Und dann gibt es auch viele männliche Jugendliche welche Shooter-Spiele zu Hause online spielen. Es sind dies oft weniger sportliche als eher (Computer-)technikinteressierte Bild 2Jugendliche welche sich für diese Spielinhalte interessieren. Jugendliche welche komplexe Rollenspiele wie World of Warcraft spielen, sind eher die Ausnahme. Der Altersdurchschnitt beträgt dort 30 Jahre.

Bild des Shooter-Spiels “Call of Duty – Black Ops 2” – Quelle: pcgames.de, 2013

Eine wichtige Freizeitbeschäftigung ist das Spielen an Computer, Konsole, Handy oder anderem Medium insbesondere für Jungs. Auch wenn die Mädchen aufholen, sind es 88% der Jungs zwischen 12 und 19 Jahren gegenüber 50% der Mädchen, welche elektronisch spielen. Daraus lässt sich ableiten, dass Games bei der durchschnittlichen Zielgruppe der Jugendarbeit (12-17 Jahre), einen wichtigen Bestandteil der (digitalen) Freizeitbeschäftigung ausmachen.

Jugendarbeitende sind dementsprechend mit der Thematik konfrontiert. Jugendliche möchte Gameabende organisieren, zeigen Jugendarbeitenden auf Youtube selbst aufgenommene Filme, welche ihre Heldentaten in der Spielewelt präsentieren, oder wünschen sich, dass die Institution sich die neusten Spielgeräte anschafft.

In vielen Jugendtreffs gibt es mittlerweile Möglichkeiten zu spielen. Oft ist eine technische Infrastruktur, wie Beamer, Musikanlage oder gar Konsole vorhanden. Jugendliche nützen diese Optionen gerne. In einigen Jugendtreffs müssen sie sich dabei selbst engagieren, insbesondere was die Organisation der Technik und/oder eines Turniers betrifft. In anderen Treffs ist es möglich spontan das Angebot vor Ort zu nutzen. Dabei bieten beide Modelle Chancen und Gefahren. P52400832In einem Treff ohne Konsole müssen sich Jugendliche für Gamesessions selbst organisieren und finden auch Spass an vorhandenen „analogen“ Spielen wie beispielsweise Billard oder Ping Pong. Bei Jugendräumen mit Konsole, kann es passieren, dass es als reines Konsumangebot genutzt wird und diese gar die Aufmerksamkeit aller im Raum an den Bildschirm bindet. Es kann aber auch ein Angebot sein, welches die Attraktivität des Jugendzentrums steigert.

 

Bild von Jugendlichen beim Spielen im Jugendtreff – Quelle: OJA, 2013

Jugendliche möchten dabei auch Spiele spielen, welche bezüglich der Altersvorgabe nicht für sie zugelassen sind. Und wenn es ihnen in begleiteten Jugendräumlichkeiten nicht erlaubt wird, können sie dies meist nicht nachvollziehen, da sich bei ihnen zu Hause (Eltern) oft niemand dafür interessiert. Für Jugendarbeitende kann es jedoch politisch und moralisch sehr heikel sein, solche Spiele zu erlauben. Dies, obwohl es in der Schweiz (gegenüber Deutschland) laut dem Gesetz nicht verboten ist, dass unter 16/18 jährige Spiele spielen, welche nicht für ihr Alter zugelassen sind. Die meisten Händler jedoch, welche in der Schweiz Spiele verkaufen, sind der SIEA (Swiss Interactive Entertainment Association) angeschlossen, und so dem Verhaltenskodex „Code of Conduct“ unterstellt. Der Kodex sieht neben Alterskontrollen und Werbeeinschränkungen auch die Verpflichtung, sich an die PEGI-Norm (Alterseinstufung der Spiele) zu halten, vor. Sie halten sich also an die vorgegebenen Altersvorschriften. Auch Jugendarbeitende sollten aufgrund der aufgeheizten Stimmung in Medien und Politik, bezüglich des Jugendschutzes im Bereich der Bildschirmmedien, genau prüfen in welchem Rahmen sie eine solche Veranstaltung durchführen möchten. Im Rahmen eines Projektes wäre es jedoch spannend, einen Abend mit Jugendlichen durchzuführen, an welchem sie nicht-altersgerechte SpiBild 3ele spielen dürften. Vorausgesetzt wäre jedoch die Erlaubnis der Eltern. In diesem Rahmen böte sich für Jugendarbeitende die Chance, Jugendliche dazu anzuregen, sich mit den Inhalten der Spiele (Gewalt, Krieg etc.) auseinander zu setzen.

Grafik der Auskunftssymbole über problematische Spielinhalte und der Altersfreigabe – Quelle: siea.ch/jugendschutz/pegi, 2013

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