Der Bundesrat hat am 13. Januar informiert über verlängerte und verschärfte nationale Corona-Massnahmen. Diese gelten ab Montag 18. Januar 2021 bis 28. Februar 2021. Weiterhin können die Kantone einzelne Regelungen verschärfen. Auch bleibt gleich, dass die kantonalen Behörden darüber entscheiden, ob OKJA-Fachstellen als soziale Einrichtungen eingestuft werden. Aufgrund dieser Neuerungen hat der Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) leichte Anpassungen am branchenspezifischen Rahmenschutzkonzept für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Kinder- und Jugendförderung vorgenommen. Sie betreffen das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum ab 5 Personen, die Pflicht zu Homeoffice und zum speziellen Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender sowie das nicht mehr zulässige gemeinsame kochen und essen in OKJA-Angeboten.

Aktuelles Rahmenschutzkonzept

Allgemeine Informationen

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