Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 weitere Öffnungsschritte beschlossen, die am 31. Mai in Kraft treten. Die gelockerten Massnahmen bringen auch für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) weiteren Spielraum, unter anderem:

  • grössere Veranstaltungen mit und ohne Publikum,
  • Wettkämpfe und Auftritte mit Publikum,
  • sportliche und kulturelle Aktivitäten mit Jugendlichen mit Jahrgang 2000 und älter in grösseren Gruppen,
  • Abgabe und Konsumation von Speisen und Getränken in Innenräumen ist erlaubt,
  • Homeoffice-Empfehlung (statt -pflicht), sofern ein Betrieb die Mitarbeitenden regelmässig testet,
  • Maskenpflicht: Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger dürfen bei kulturellen und sportlichen Gruppenaktivitäten auf die Maske verzichten.
  • Keine Einschränkung der Anzahl Personen bei spontanen Menschenansammlungen im öffentlichen Raum.

Diese nationalen Massnahmen können durch strengere Regelungen durch die Kantone verschärft werden. Diese sind zwingend zu beachten. Alle Informationen und das angepasste Rahmenschutzkonzept finden sich wie gewohnt in der Übersicht auf der Infoseite der Plattform Ideenpool OKJA und Corona des DOJ.

Zur Infoseite Ideenpool

Foto: Ricardo Resende on Unsplash

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