Der Bundesrat hat am 8. September 2021 eine Ausweitung der Zertifikatspflicht beschlossen. Die neuen Massnahmen gelten ab 13. September 2021 und solange es der Bundesrat als erforderlich erachtet, aktuell ist eine Befristung bis 24. Januar 2022 vorgesehen. Diese Neuerungen haben für den Betrieb und die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) erneut einschränkende Folgen und erschweren vor allem Jugendlichen und jungen Menschen ab 16 Jahren den Zugang zu den Angeboten. Der DOJ bedauert diese Verschlechterung der Situation für die OKJA-Fachstellen und vor allem für diese bereits besonders von der Pandemie betroffene Altersgruppe. Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für Erleichterungen für diese jungen Menschen ein.

Die Neuerungen im Überblick

  • OKJA-Angebote für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren sind ohne Zertifikatspflicht zugänglich und ohne weitere Vorgaben ausser dem Erstellen und Umsetzen eines Schutzkonzepts möglich.
  • Kochen, essen und Restaurationsbetrieb sind für Angebote für Personen ab 16 Jahren nur in Aussenräumen ohne Zertifikatspflicht erlaubt. Möglich ist in Innenräumen das kurzzeitige Konsumieren eines Snacks oder eines Getränks.
  • Individuelle Beratungsdienste von OKJA-Fachstellen fallen auch für Personen ab 16 Jahren nicht unter die Zertifikatspflicht. Sie sind nach den allgemeinen Regeln durchführbar (d. h. im Wesentlichen Maskenpflicht in Innenräumen).
  • Mobile Angebote/Spielangebote draussen: Wenn einzig Empfangsbereich und Sanitäranlagen in Innenräumen zur Verfügung stehen, sich das Publikum aber ansonsten ausschliesslich im Freien aufhält, gilt die Einrichtung weiterhin als Einrichtung nur mit Aussenbereichen. Es gilt keine Zertifikatspflicht.
  • Sofern die Zertifikatspflicht gilt, müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden.
  • Mitarbeitende von Betrieben und Veranstaltungen, für die ein Zertifikat verlangt wird, müssen nicht zwingend ebenfalls eines vorweisen, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis zum Betreiber/Organisator stehen. Andere mitwirkende und helfende Personen hingegen schon.
  • Veranstaltungen in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten, zwei Drittel der Kapazität darf genutzt werden, tanzen ist nicht erlaubt.
  • Sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen für Personen ab 16 J.: max. 30 Personen, beständige Gruppen und Personen, die den Organisatoren bekannt sind, Maske und Abstand halten

Zurzeit klärt der DOJ beim Rechtsdienst des BAG offenen Fragen für die Umsetzung in der OKJA ab, insbesondere zu Möglichkeiten von Angeboten im ordentlichen Betrieb für Jugendliche/junge Erwachsene ab 16 Jahren ohne Zertifikatspflicht. Das aktualisierte Rahmenschutzkonzept für die OKJA/KJF wird in den nächsten Tagen an die Mitglieder versand und auf doj.ch und dem Ideenpool OKJA und Corona (Seite Informationen) veröffentlicht.

Foto: Ricardo Resende/Unsplash

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