Die aktuelle Lage in Sachen Corona-Pandemie und Auswirkungen auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gestaltet sich unübersichtlich und volatil. Je nach Kanton werden die OKJA-Fachstellen unterschiedlich eingestuft, was sich auf die Angebote für Kinder und Jugendliche auswirkt. Die Fachstellen haben sich dazu an ihre kantonalen oder regionalen Verbände zu wenden und deren Weisungen zu beachten. Auf nationaler Ebene bemüht sich der DOJ mit Nachdruck um Überblick und eine möglichst gleiche Handhabung. Weiter verändert sich bei gleichbleibender Verordnung die Praxis der Rechtsauslegung, da die Behörden beunruhigt sind durch die neuen Virusmutationen. Der DOJ steht laufend im Kontakt mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für Abklärungen. Neu ist bekannt geworden, dass die Gruppengrösse für alle Angebote für Kinder und Jugendliche bis 15. Jahren sich ebenfalls nach der zur Verfügung stehenden Fläche richtet. Es gilt die Regel grundsätzlich 10m2/Person, bei Einrichtungen von bis zu 30m2 Fläche lediglich 4m2/Person. Dies Einschränkung gilt für alle Einrichtungen der OKJA ungeachtet ihrer Einstufung als soziale Einrichtung oder Freizeiteinrichtung.
Aktuelles Rahmenschutzkonzept KJF/OKJA (21.1.2021)
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