Der Bundesrat beschloss auf 26. Juni 2021 einen weiteren Öffnungsschritt bei den Corona-Massnahmen. Damit ergeben sich neue Erleichterungen des öffentlichen Lebens allgemein sowie für die Kinder- und Jugendförderung (KJF) und die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). In gewissen Bereichen gelten nun veränderte Regelungen, namentlich betreffend Rahmenschutzkonzepte und Veranstaltungen. Hier sind die Neuerungen im Überblick, die Details finden sich im angepassten Rahmenschutzkonzept des DOJ für die KJF/OKJA.

  • Für Aktivitäten und Veranstaltungen der OKJA für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger besteht einzig eine Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts. Dieses bezeichnet die zulässigen Aktivitäten und regelt unter anderem die allfällige Maskentragpflicht sowie die Hygiene- und Abstandsvorgaben. Die Kontaktdatenerhebung in Innenräumen wird empfohlen. Tanzveranstaltungen sind erlaubt.
  • Die Lokalitäten und Aktivitäten der OKJA sind für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 und jünger ohne Covid-19-Zertifikat zugänglich.
  • Es gibt keine Höchstzahl von Besucher*innen im ordentlichen Betrieb mehr.
  • Es gilt keine generelle Maskenpflicht mehr in den OKJA-Angeboten. Jugendliche/Erwachsene mit Jg. 2000 und älter müssen nur noch im Innenraum eine tragen.
  • Die Erhebung der Kontaktdaten im Rahmen der OKJA ist nicht mehr Vorschrift, wird aber empfohlen (in Innenräumen, ohne Maske)
  • Sportliche/kulturelle Aktivitäten sind ohne Einschränkungen ausser der Ergebung der Kontaktdaten bei Aktivitäten in Innenräumen erlaubt.
  • Gemischte Gruppen: Nehmen andere Personen an einem OKJA-Angebot teil, beispielsweise Eltern oder junge Erwachsene mit Jahrgang 2000 und älter, so gelten die generellen Regeln zur Maskenpflicht in Innenräumen und für Veranstaltungen.

Mehr Details zu den Massnahmen

Zum Rahmenschutzkonzept

Foto: Ricardo Resende on Unsplash

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