Mit der Entwicklung eines Beurteilungsrasters zur Überprüfung der KJFG-Konformität von ausserschulischen Aktivitäten für Kinder und Jugendlichen soll dem Bundesamt für Sozialversicherung BSV ein Instrument zur Verfügung stehen, welches in Zukunft bei der Prüfung aller Gesuche für Finanzhilfen gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) an private Trägerschaften herbeigezogen werden kann. Gleichzeitig soll es den Gesuchstellenden Klarheit verschaffen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen bzw. welche Aktivitäten KJFG konform sind. Der DOJ begrüsst diese Bemühungen des BSV um Klärung der Bedingungen für Gesuche um Finanzbeiträge und nimmt erfreut den Willen des Bundes zur Kenntnis, damit für die Gesuchstellenden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen.
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